Kosten und Beiträge

KRAKI - Beiträge/Monat & Kosten (evtl. Preissteigerungen vorbehalten) ab September 2024  

Die Betreuungskosten werden inklusiver Jause Pauschale verrechnet. 
Der günstigere 13.00 Uhr Tarif gilt nur, wenn die Kinder tatsächlich an allen Tagen der Woche um 13.00 Uhr abgeholt sind.

Halbtags bis 13 Uhr (inkl. 1 Jause)

Ganztags (inkl. 2 Jausen)

Krippe 2 Tage/Woche (1-3 Jahre)

89,--

137,--

Krippe 3 Tage/Woche (1-3 Jahre)

125,--

196,--

Krippe 4 Tage/Woche (1-3 Jahre)

154,--

248.--

Krippe 5 Tage/Woche (1-3 Jahre)

184,--

297,--

Kindergarten 5 Tage/Woche (3-4 Jahre)

152,--

232,--

Kindergarten 5 Tage/Woche (4-5 Jahre)

114,50

194,50

Kindergarten 5 Tage/Woche (5-6 Jahre)

77,--

157,-

Nachmittagsbetreuung 

Wenn weniger Nachmittage als Vormittage gebucht werden, gilt der Vormittags-Halbtagstarif für die Anzahl der Vormittage und die Nachmittagspauschale für die gebuchten Nachmittage.

Preise Nachmittage

Kinderkrippe

Kindergarten

0 Nachmittage/Woche

siehe Halbtagspreis

siehe Halbtagspreis

1 Nachmittage/Woche

VM-Tarif zzgl. 20,--

VM-Tarif zzgl. 15,--

2 Nachmittage/Woche

VM-Tarif zzgl. 40,--

VM-Tarif zzgl. 30,--

3 Nachmittage/Woche

VM-Tarif zzgl. 60,--

VM-Tarif zzgl. 45,--

4 Nachmittage/Woche

VM-Tarif zzgl. 80,--

VM-Tarif zzgl. 60,--

5 Nachmittage/Woche

siehe Ganztagspreis

siehe Ganztagspreis

Für Kinder von Nicht-BKH-Mitarbeitern wird ein Externen-Zuschlag von 20% in Rechnung gestellt.

Einzeln dazu gebuchte Nachmittage werden mit 8,--/Nachmittag in Rechnung gestellt. 
Einzeln dazu gebuchte Vormittage werden mit 10,--/Tag in Rechnung gestellt. Zusatzbuchungen können nur in Absprache mit Vanessa dazu gebucht werden.

Kosten für das Mittagessen:

Das Mittagessen (3,50,--) wird im Nachhinein nach Anwesenheit/Bestellung in Rechnung gestellt und 4-mal jährlich verrechnet. 

Abrechnungsmodalitäten:

Die Monatsbeiträge werden 12-mal jährlich in Rechnung gestellt und per SEPA-Lastschrift vom Konto abgebucht. Allerdings haben die Eltern die Möglichkeit, in den Sommerferien ihr Kind den gesamten August „abzumelden“, ohne den Anspruch auf den Platz zu verlieren. In diesem Fall werden die monatlichen Betreuungskosten nur 11-mal jährlich in Rechnung gestellt.

Rückerstattung durch die Stadt Schwaz für Kinder mit Hauptwohnsitz in Schwaz:

  • Krippen-Kinder mit Hauptwohnsitz in Schwaz erhalten von der Stadt Schwaz 10 % der Grundgebühr rückerstattet. 
  • Für Kindergartenkinder im 1. Kindergartenjahr (3-4 J) mit Hauptwohnsitz in Schwaz refundiert die Stadt Schwaz pro Jahr € 670,-- (10 x 67,--).
  • Für Kindergartenkinder im 2. Kindergartenjahr (4-5 J) mit Hauptwohnsitz in Schwaz refundiert die Stadt Schwaz pro Jahr € 220,-- (10 x 22,--)
  • Die Rückvergütung erfolgt pro Semester im Nachhinein.

Abmeldungen:

  • Bei Nichtinanspruchnahme des Kindergarten-/Kinderkrippenplatzes (nach erfolgter fixer schriftlicher Zusage) vor Start wird 50 % eines Monatsbeitrages in Rechnung gestellt.
  • Bei Abmeldung des Kindes nach erfolgtem Start, aber noch während der Eingewöhnungszeit, wird ein Monatsbeitrag in Rechnung gestellt.
  • Im Falle einer Abmeldung des Kindes während des laufenden Kindergarten-/Kinderkrippenjahres gilt eine Abmeldefrist von drei Monaten. Kann diese nicht eingehalten werden, ist der Kindergartenbeitrag für drei Monate zu entrichten.  

Anmeldegebühr:

Bei Start ist eine einmalige Anmeldegebühr von €29,-- zu bezahlen. Diese wird automatisch in Rechnung gestellt.

Änderungen:

Sollten sich Ihre Kontodaten ändern (IBAN oder Name), bitten wir um umgehende Information an uns. Spesen bei Rückläufern infolge von Änderungen oder fehlender Kontodeckung werden weiterverrechnet.
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m Sinne der Nachhaltigkeit und den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, werden keine unterjährigen Rechnungen erstellt. Wer eine Jahresrechnung benötigt, kann diese gerne bei Mail anfordern.

Bei Fragen oder weitere Infos, schreibt bitte eine Mail an Martina Zangerl.

martina [at] ekiz-schwaz [dot] at